Unsere Kohlefasern und Verbundwerkstoffe sowie die dazugehörigen Technologien gelten als „Dual-Use“-Güter. Eine Ware oder Technologie wird als „Dual-Use“ bezeichnet, wenn sie sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen genutzt werden kann.
Die französische Regierung und die Europäische Union haben für solche Produkte und Technologien Exportkontrollen eingeführt, um die Verbreitung von Waffen in bestimmten Regionen der Welt zu bekämpfen. Dies betrifft insbesondere Massenvernichtungswaffen atomarer, biologischer oder chemischer Natur.
Seit vielen Jahren haben sich Toray Industries und alle betroffenen Tochtergesellschaften – wie auch Toray Carbon Fibers Europe – verpflichtet, eine strenge Kontrolle über die Verwendung von Kohlenstofffasern und Verbundwerkstoffen zu gewährleisten.
Zusätzlich zu den in jedem Land geltenden Vorschriften erfolgt diese Kontrolle in Form der systematischen Unterzeichnung eines Schriftstücks für alle erteilten Aufträge, in dem sich der Kunde in Bezug auf die Verwendung unserer Produkte äußert und verpflichtet.
Dieses Dokument wird vor jeder Lieferung von unseren Mitarbeitern der Exportkontrolle analysiert und validiert.
Exportkontrollsysteme für sensible Güter haben die Form von zwischenstaatlichen Abkommen. Gemeinsam definieren sie:
Die europäische Verordnung (EG) 428/2009 vom 5. Mai 2009 gilt rechtlich uneingeschränkt verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Anhang I enthält Listen von Gütern, die gemäß den internationalen Regelungen kontrolliert werden. Diese Liste wird jährlich aktualisiert.
Die wichtigsten internationalen Vorschriften:
Unternehmen, die Dual-Use-Güter liefern, können fahrlässig oder versehentlich die Produktion von Massenvernichtungswaffen unterstützen.
Bestimmte Signale sollten Sie alarmieren: